Geschichte der DPSG im Bistum Hildesheim
im Zeitabschnitt 1970 bis heute


Deckblatt: Neue Satzung 1. Auflage 1970


Umbenennung der Landespfadfinderschaft Hildesheim in Diözesanverband Hildesheim

Eine neue Satzung der DPSG wurde am 8. Juni 1969 von der Bundesversammlung der DPSG beschlossen und trat am 1. Januar 1970 in Kraft. Diese neue Satzung ersetzte das frühere Bundesstatut.

In der neuen Satzung wurden nicht nur viele der bisherigen Namen und Bezeichnungen geändert, auch inhaltliche Erweiterungen waren aufgenommen worden.

Kurzer Überblick
Die neue Satzung legt zunächst die Bestimmungen über die Mitgliedschaft dar, die bisher im Bundesstatut fehlten, aber in einer Satzung unbedingt notwendig sind. Es folgen die Abschnitte Stamm, Bezirk (bisher Gau), Diözese (bisher Landespfadfinderschaft) und Verband (bisher Bund). Die Satzung räumt den Mitgliedern größere Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitverantwortung ein, beschreibt die Rechte und Pflichten der einzelnen Führungsstellen präziser, führt für alle Bereiche einen nunmehr dreiköpfigen Vorstand ein, erweitert die beschlussfassenden Versammlungen (bisher Things) und führt für sie die öffentliche Verhandlungsführung ein, erweitert das Antragsrecht der Stämme und Bezirke.




Berichte 1970 bis heute