Steigende Mitgliedsbeiträge und neue Pfadfinderausweise

Bezüglich der zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge gab es in diesem Jahr einige Veränderungen. Auch die Beschaffung neuer Ausweise wurde erforderlich.

Bereits im Herbst des vorangegangenen Jahres war die Stammesführung durch die Zeitschrift Georgspfadfinder über die Beitragszahlungen informiert worden:

Jahresmarken 1950
Zur Jahreswende (1949) kommen die neuen Jahresmarken für 1950 in die Stämme.
Versand und Abrechnung erfolgt über die Landesführungen.
Die Beiträge der Jahresmarken sind:
                Wölflinge 0,25 DM
Jungpfadfinder 0,30 DM
Pfadfinder 0,50 DM
Georgsritter 2,00 DM
Die Jahresmarkenbeträge gehen zur Hälfte ans Land und an den Bund.
Die Jahresmarken werden im Januar in die Ausweise geklebt.
Ausweise ohne Jahresmarken sind ungültig.
Abrechnung der Stämme an das Land bis 20. Januar.

Beispiel: Jahresmarke 1950 für Jungpfadfinder Beispiel: Jahresmarke 1950 für Jungpfadfinder


Erneute Veränderung der Beitragsregelung

Die DPSG führte ab 1.10.1950 eine neue Beitragsregelung, in Form einer vierteljährlichen Beitragszahlung ein (Beschluss 10. Bundesthing zu Speyer).

Danach zahlten ab 01.10.1950: Wölflinge 0,40 DM
Jungpfadfinder 0,60 DM
Pfadfinder bis 18 Jahre 0,80 DM
Pfadfinder ab 18 Jahre 1,50 DM
Georgsritter 2,00 DM
Die Jahresmarke der DPSG fällt in Zukunft fort.
Die neuen Quartalsmarken werden in das für die bisherige Jahresmarke vorgesehene Feld eingeklebt.
Der BDKJ-Beitrag wird pauschal vom Bundesamt gezahlt.

Aus: Führerrundbrief 3/1950

Weitergehende Erläuterungen dazu sind aus dem folgenden Text, veröffentlicht im Georgspfadfinder Nr. 3 von 1950 zu entnehmen:

Georgspfadfinder Nr. 3 1950 Georgspfadfinder Nr. 3 1950



















Was bedeutete das für den Stamm Göttingen?

Der für 1950 bereits Anfang des Jahres entrichtete Jahresbeitrag erhöhte sich entsprechend der Neuregelung ab dem 4. Quartal 1950. Verändert wurde ab diesem Zeitpunkt auch die Beitragsabrechnung, die nun vom Stamm direkt mit dem Bundesamt und nicht mehr wie bisher über die Landesführung abgewickelt wurde.
Hinzu kam pro Mitglied der pauschale Versicherungsanteil in Höhe von 0,05 DM.

Älteste Beitragsrechnung des Stammes aus dem Archiv. Älteste Beitragsrechnung des Stammes aus dem Archiv.



Beitragsrechnung des Stammes

Entsprechend der vom Stamm
gemeldeten Mitgliederzahlen erstellte
das Bundesamt in Krefeld
mit Datum vom 13.10.1950 eine
Beitragsrechnung für das IV Quartal:








Ausweise

Aufgrund der Neuordnung durch das Bundesthing im Jahr 1949 gab es nunmehr ab 1949/1950 differenzierte neue Mitgliedsausweise beim Bundesamt zu kaufen.
Die veränderte Altersstruktur machte es erforderlich, die jeweiligen Prüfungen aufeinander abzustimmen, anzupassen und in den neuen Ausweisen aufzunehmen. Angeboten wurden nun Ausweise für: Wölflinge, Jungpfadfinder, Pfadfinder, Georgsritter und Führer.


Jungpfadfinderausweis

Ausweisbeispiel: Jungpfadfinderausweis Ausweisbeispiel: Jungpfadfinderausweis














Pfadfinderausweis

Ausweisbeispiel: Pfadfinderausweis Ausweisbeispiel: Pfadfinderausweis

Anmerkung:
Gerhard Bank hatte bereits 1947 seine Jungpfadfinderprüfungen erfolgreich absolviert und am 16.3.1947 sein Versprechen abgelegt. Das ist aus seinem damaligen Pfadfinderausweis zu ersehen.
Zur Vervollständigung seines hier gezeigten neuen Ausweises wurden daher die damaligen Eintragungen übernommen und bestätigt. 1947 war das die „Jungpfadfinderprüfung “– nach der Neuregelung (1949) lautete das nun „Pfadfinderprüfung“ und die Prüfungspunkte unterschieden sich. Für die Jungpfadfinder gab es jetzt neu zusammengestellte Prüfungen, wie sie aus dem vorangestellten Jungpfadfinderausweis zu entnehmen sind.


Führerausweis


Anmerkung:
In den Führerausweisen wurden keine Beitragsmarken geklebt, da die Führer außerdem jeweils ihre Stufenausweise führten.







BDKJ-Ausweis

Ausweisbeispiel: BDKJ-Ausweis Ausweisbeispiel: BDKJ-Ausweis

Der Kornett der Sippe Spechte führte neben seinen DPSG Ausweisen auch einen BDKJ-Ausweis. Über die näheren Hintergründe sind leider keine Informationen bekannt.

Anders als in der Zeit vor dem Verbot, als DPSG Mitglieder verpflichtend zu dem DPSG Ausweis jeweils auch einen Ausweis einschließlich der Beitragszahlungen des Katholischen Jungmännerverbandes (KJMV) besaßen,
 – siehe dazu auch den Bericht: Jeder Georgspfadfinder war zusätzlich Mitglied im KJMV – 
traf das in Bezug auf den BDKJ nicht zu.