Eine Baugenehmigung für die Hütte ist Pflicht!


Im März 1977 erhielten wir eine Hiobsbotschaft:

kein Gestattungsvertrag ohne Baugenehmigung.


Brief vom Vorstand Brief vom Vorstand






Die zunächst geplante große Einweihungsfeier mussten wir daher leider aufgrund von einigen noch in der Schwebe befindlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Anpachtung verschieben (siehe Vorstandsschreiben rechts).


Als Alternative wurde dann vom
14. bis 15. Mai ein Stammeslager durchgeführt.

Zeitnah, am 4. April, erkundigten wir uns bei einem Besuch im Bauamt des Landkreises Göttingen über die einzuleitenden Schritte.
Unsere Hütte stand ja nun schon seit fast 6 Monaten und wurde immer besser ausgebaut. Jetzt erst recht dachten wir und setzten alle Hebel, um eine Baugenehmigung zu bekommen, in Bewegung. Einigen von uns hatte der Mut schon verlassen. Aber wenigstens wollten wir es versuchen.

Am 05.07.1977 stellten wir den Bauantrag beim Landkreis Göttingen. Dieser wurde über die Samtgemeinde Radolfshausen eingereicht. Beifügen konnten wir unserem, von Norbert vom Schloß erarbeitet, professionell begründeten Bauantrag ein Referenzschreiben des Stadtjugendpflegers der Stadt Göttingen, Helmut Maier sowie mit besonderer Gewichtung eine gute schriftliche positive Begründung des Forstdirektors Dr. Lindner.

Wir waren uns sicher, dass sein Schreiben den Ausschlag zu unseren Gunsten gegeben hatte.

Bild links: Forstdirektor Dr. Karl-Ernst Lindner

Ab 1955 übernahm Dr. Lindner eine bundesweit besonders vorbildliche Aufgabe: Die ständige Einrichtung des Jugendwaldlagers Rotenberg bei Pöhlde. Aus dem gesamten Bundesgebiet werden dort in den Sommerhalbjahren jeweils zwei Schulklassen mit den Problemen des Waldes vertraut gemacht. Diese Einrichtung nahm er auch zum Anlass, in seinem Referenzschreiben wohlwollend für unser Anliegen zu argumentieren.


Auch der Schützenverein hatte uns eine schriftliche Bestätigung zur Nutzung der sanitären Anlagen des Schützenhauses erteilt.

Am 30.09.1977 erhielten wir erneut ein Schreiben vom staatlichen Forstamt Radolfshausen.
Forstdirektor Dr. Lindner schrieb darin:

Der Gestattungsvertrag vom 1.10.1976 konnte noch nicht in Kraft treten, da die von dem Herrn Regierungspräsidenten geforderte Baugenehmigung noch nicht vorgelegt wurde.

Ich bitte deshalb, den vereinbarten Pachtpreis in Höhe von DM 30,-- bis zum 5.10.1977 zu zahlen.

Das erledigten wir dann sofort.
Damit wurde für uns deutlich, dass wir den Platz vom Forstamt in jedem Fall, ggf. auch ohne eine Bebauung, bekommen sollten.

Wir waren neugierig, was denn unser Bauantrag machte …
Da wir bis zum September noch keinen Bescheid erhalten hatten, fragten wir telefonisch beim Bauamt des Landkreises nach. Dabei erhielten wir folgende Auskunft:

„… Alle bisherigen Stellungnahmen der betroffenen Verwaltungen waren durchaus positiv, es stehen noch die Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer sowie des Wasserwirtschaftsamtes aus.“

Aufgrund dieser Auskunft machten wir uns ernsthafte Hoffnungen, die geforderte Baugenehmigung zu erhalten.

Die weiteren Fortschritte sind in einem Bericht des Jahres 1978 erläutert.



Bericht von Manfred Reddig