St. Martin Stiftung – 1981 bis 2022

Etwas länger als 40 Jahre existierte im Stamm eine besondere „Vereinbarung“, um durch Ausschüttungen von finanziellen Mitteln unsere Pfadfinderarbeit zielgerichtet zu unterstützen und zu fördern.

Von Beginn an war die treuhänderische Verwaltung des Budgets sowie die Organisation der Stiftung dem Förderverein des Stammes übertragen worden. In den ersten Jahren der Stiftung erfolgte die Kommunikation des Regelwerkes gegenüber den zuständigen Gremien des Stammes in klassischer Papierform. Einige Jahre später entstand auf der Homepage des Fördervereins eine moderne Präsentation, die von da an für Interessierte jederzeit zur Information verfügbar war.

Durch Beschluss des Stammesvorstands im Jahr 2022 wurde das bislang gültige Verfahren außer Kraft gesetzt. Aufgrund einer kritischen Bewertung kam man überein, dass die aktuelle Situation eine Neuausrichtung erforderlich machte. Eine zeitgemäßere Ausgestaltung des künftigen Unterstützungsfonds St. Martin wurde in Angriff genommen, in der nun der Stamm die Stiftung selbst verwaltet.

Da dieser Zeitabschnitt der St. Martin-Stiftung jetzt ein abgeschlossener Teil der Stammesgeschichte ist, nehmen wir den bisher in der Homepage des Fördervereins abgebildeten Bericht als ein zeitgeschichtliches Dokument auf. Darin sind viele der wesentlichen Informationen noch einmal nachzulesen:

Gisbert Wiebrecht



St. Martin – Stiftung der DPSG Stamm Göttingen





Ursprung


Gisbert Wieprecht, Leiter des Pfadfindertrupps Grone, verstarb am 02.10.1980 im Alter von 26 Jahren.

Vor seinem Tod wünschte er sich statt Kranz- und Blumenspenden auf seinem Grab Spenden an die DPSG Stamm Göttingen. Von diesen Spenden wird die St. Martin – Stiftung gegründet.








Stiftungsgründung

Der Stammesvorstand der DPSG Stamm Göttingen stiftet den Betrag von

DM 2.643,--,

welcher sich aus Spenden an die DPSG Stamm Göttingen zusammensetzt, ausschließlich für soziale Zwecke.

Die Stiftung ist keine öffentlich-rechtliche Stiftung nach dem BGB. Es ist vorgesehen, Überschüsse aus gelegentlich durchgeführten Aktionen der Stiftung mit gleicher Zweckbestimmung und -bindung zuzuführen.
Die Verwaltung der Stiftung soll dem Verein zur Förderung der DPSG Stamm Göttingen übertragen werden. Der "Förderverein" übernimmt die Stiftung treuhänderisch.
Hierzu beschließt der Vorstand der DPSG Stamm Göttingen die Durchführungsrichtlinien.

Göttingen, 6. Januar 1981
Der Vorstand

Peter Tyra Winfried Fitzner Rolf Tyra



angenommen am 22.01.1981, Göttingen
VEREIN ZUR FÖRDERUNG der DPSG – Stamm Göttingen e. V.

Karl-Heinz Ringel (Vors.) Manfred Reddig (2. Vors.)


St. Martin


Durchführungsrichtlinien für die St. MARTINS – Stiftung der DPSG Stamm Göttingen


  1. Unterstützt werden können nur Personen, die Mitglied der DPSG Stamm Göttingen sind.
  2. Die Unterstützung aus den Mitteln der Stiftung soll im Jahr pro Person nicht höher sein als der zu zahlende Jahresbeitrag, höchstens jedoch DM 50,- ausmachen. Der zu verteilende Jahresetat beträgt maximal DM 500,- (Anpassung 05/2005, siehe unten.)
  3. Unterstützungsfähig sind:
    • alle persönlichen nützlichen Gegenstände, die nötig sind, um in der DPSG mitzumachen (z. B. Kluft, Rucksack, Schlafsack, Luftmatratze - nicht z. B. Fahrtenmesser und ähnliches),
    • der an die DPSG Trupps/Runden/Meuten zu zahlende Teilnehmerbeitrag bei größeren Wochenendfahrten und Sommerlagern,
    • weitere nicht aufzählbare Tatbestände, die es sinnvoll erscheinen lassen, eine personenbezogene soziale Unterstützung zu gewähren.
  4. Über die Anträge stimmt der Vorstand des Vereins zur Förderung der DPSG Stamm Göttingen mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder ab.
  5. Anträge sind direkt an den "Förderverein" zu richten. Dieser wird jährlich in mindestens 2 Sitzungen über die eingegangenen Anträge entscheiden. Termine für die Abgabe werden der Leiterrunde bekannt gegeben. Es wird in der Reihenfolge der eingehenden Anträge abgestimmt.
  6. Antragsberechtigt ist jedes Stammesmitglied. Grundsätzlich stellt der Gruppenleiter des jeweiligen Stammesmitgliedes den Antrag, für die Gruppenleiter und Rover der 2. Vorsitzende der DPSG Stamm Göttingen, mit jeweils einer kurzen Stellungnahme.
  7. Der Unterstützungsempfänger darf grundsätzlich kein eigenes Einkommen beziehen.
  8. Der Vorstand des Fördervereins behält es sich vor, den Tatbestand der sozialen Unterstützung nach alleinigem Ermessen festzulegen.
  9. Die Unterstützung durch die St. Martin-Stiftung sollte immer möglichst mit einer anderen Unterstützung, z. B. durch Caritas, etc. kooperieren. Das ist aber keine ausschließliche Bedingung.
  10. Die Unterstützung wird nicht in Form von Bargeld gewährt, sondern direkt an die Gläubiger gezahlt. In Ausnahmefällen gilt auch eine ordentliche Quittung als Grundlage.
  11. Der "Förderverein" verwaltet das Stiftungskapital treuhändlerisch. Er hat das Kapital verzinslich anzulegen - als Sondervermögen. Die Nachweise sind mindestens 6 Jahre aufzubewahren.
  12. Änderungen der Durchführungsbestimmungen werden vom Vorstand der DPSG Stamm Göttingen beschlossen.

Göttingen, 6. Januar 1981
Der Vorstand

Peter Tyra Winfried Fitzner Rolf Tyra




Anpassung der Durchführungsrichtlinien für die St. MARTIN – Stiftung

zu b. :
Die Unterstützung aus den Mitteln der Stiftung soll im Jahr pro Person nicht höher sein als der zu zahlende Jahresbeitrag, höchstens jedoch 30 Euro ausmachen. Der zu verteilende Jahresetat beträgt maximal 300 Euro.

Göttingen, Mai 2005
Der Vorstand

Charity Schmets-Niwar Meik Barwisch Konstantin Christ


Manfred Schmets



Erhöhung der Stiftungssumme


Am 08.09.2009 verstarb Manfred Schmets, langjähriger Leiter und Vorsitzender der DPSG Stamm Göttingen.

Anstelle zugedachter Kränze oder Blumen wurde um eine Spende für den VEREIN ZUR FÖRDERUNG der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg Stamm Göttingen e. V. gebeten.

Diese Spende wurde der St. Martinsstiftung zugeführt.











In der Mitgliederversammlung am 18.06.2022 wurde auf Antrag der Stammesführung beschlossen, die Martinsstiftung in die Verwaltung des Stammes zurückzugeben.