Seit Gründung der DPSG hat sich so einiges in Bezug auf die Bezeichnungen, Zusammensetzungen und die entsprechenden Abzeichen verändert. Chronologisch werden an dieser Stelle wichtige Veränderungen, beschränkt auf Beschreibungen und Abbildungen der Stammesführung, dargestellt.
Der Feldmeister ist der Führer eines Pfadfinderstammes. Er wird vom Präses berufen und auf Vorschlag des Landesfeldmeisters vom
Reichsfeldmeister ernannt. Er muss mindestens 18 Jahre und Pfadfinder 1. Grades sein. Weiterhin muss er zwei schriftliche Arbeiten
nach Themen-Vorgabe durch den Landesfeldmeister erledigen.
Solange diese Aufgaben noch nicht erfüllt sind, heißt er: Stammesführer.
Nur der Feldmeister trägt eine grüne Schnur (Bild rechts).
Der Hilfsfeldmeister (ungeprüft: Hilfsführer) unterstützt den Feldmeister in allem.
Er ist Pfadfinder 2. Grades und von ihm wird eine schriftliche Arbeit verlangt. Die Ernennung erfolgt durch den Landesfeldmeister.
Nur der Hilfsfeldmeister trägt eine rote Schnur (Bild links).
Trageweise der Führerschnur:
über dem Halstuch, durch den Ring gezogen, 3 x gekreuzt (drei Punkte des Versprechens)
Die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg wird künftig geführt als:
Gemeinschaft St. Georg
Die Gruppen führen die Bezeichnung: Gruppen St. Georg.
Kaplan und Leiter der Gemeinschaft führen keine besonderen Titelbezeichnungen.
Ab sofort werden die Prüfungsthemen für die Feldmeisterprüfung von den Landesfeldmeistern gestellt.
Die Prüfung der schriftlichen Arbeiten und die Ernennung zum Feldmeister erfolgt durch den Bundesfeldmeister.
Nach wie vor gehört zur schriftlichen auch eine mündliche Prüfung. Mit der Durchführung der mündlichen Prüfung
können die Landesfeldmeister ihre Gaufeldmeister beauftragen. Diese mündliche Prüfung braucht nicht in jedem
Falle besonders angesetzt oder als offizieller Akt durchgeführt werden. So der Gaufeldmeister Haltung und Fähigkeit
des Stammesführers, der sich zur Feldmeisterprüfung meldet, genau kennt, genügt seine Bestätigung.
Das Bundesthing beschließt, dass die Landesfeldmeister wenigstens ein schriftliches Thema aus der von der
Bundesführung noch zusammenzustellenden Themenaufstellung auswählen.
Feldmeister
Voraussetzungen: 18 Jahre alt, Pfadfinder 1. Grades und zwei schriftliche Arbeiten.
Die Ernennung erfolgt durch den Bundesfeldmeister.
Er trägt eine grüne Schnur.
Hilfsfeldmeister
Voraussetzungen: Pfadfinder 2. Grades, eine schriftliche Arbeit.
Die Ernennung erfolgt durch den Landesfeldmeister.
Er trägt eine rote Schnur.
Führerschnüre wie vor 1937, siehe oben.
Die Stammesführung.
Die beauftragten Vertreter des Stammes sind der Stammesfeldmeister und der Stammeskurat.
Der Stammesfeldmeister wird vom Stammesthing auf drei Jahre gewählt, vom Stammeskuraten bestätigt und vom Landesfeldmeister (Gaufeldmeister) beauftragt.
Die Wiederwahl ist zulässig.
Stammeskurat ist in der Regel der Jugendseelsorger.
Der Hilfsfeldmeister des Stammes wird vom Stammesfeldmeister und Stammeskuraten berufen, ihm obliegen insbesondere die technischen Aufgaben der Stammesführung (Verwaltung, Kasse, Gerät, Heim usw.)
Die bisherigen „Pfeifenschnüre“ werden ersetzt.
Bei allen Führern treten an die Stelle der Pfeifenschnur eine oder zwei Schnüre, die um die linke Schulterklappe,
am äußeren Ende, getragen werden.
Die Führerabzeichen können erst dann getragen werden, wenn die entsprechende Führerprüfung (Feldmeister, Hilfsfeldmeister) abgelegt
und die Ernennung ausgesprochen wurde. Ernannte Führer, die keine Führeraufgabe haben, tragen die Führerabzeichen nicht.
Stammesfeldmeister
Er trägt zwei grüne Schnüre um die linke Schulterklappe (Bild rechts).
Hilfsfeldmeister im Stamm
Er trägt zwei rote Schnüre um die linke Schulterklappe (Bild links).
Das 17. Bundesthing beschloss eine besondere Führerkluft.
Da in unserem Archivbestand leider kein Exemplar vorhanden ist,
zeigen wir an dieser Stelle eine Abbildung nebst Beschreibung aus dem Rüsthauskatalog von 1963/64.
Außerdem wurde die Einführung eines neuen sandfarbenen Klufthemdes (kahki) und des stahlgrauen Halstuches beschlossen.
Die Führerschnüre blieben wie bisher bestehen.
Zur Erkennung des Führergrades wird zur Führerkluft die goldene Anstecklilie auf einer Stoffunterlage getragen, die die Farbe des Führergrades hat. Sie wurden auf der linken Seite der Führerjacke getragen.
Im August 1955 findet der erste Woodbadgekurs statt. Aber erst 1961 darf das Woodbadge in Deutschland getragen werden.
Hier wurde festgelegt, dass die in Abschnitt III, 1 des Bundesstatuts vorgeschriebenen Bestätigungen nur ausgesprochen werden können, wenn der Stammesführer wenigstens 21 Jahre alt ist. Ausnahmen von diesem Mindestalter kann ausschließlich die Landesführung treffen.
Neue Führerschnüre, die Kennzeichen für ein Führungsamt und nicht für einen Führunsgrad sind, werden eingeführt. Die bisherigen Schnüre ließen lediglich den Führergrad (Feldmeister / Hilfsfeldmeister) erkennen, aber nicht die Führertätigkeit.
Mit den neuen Schnüren wird die Führertätigkeit gekennzeichnet.
Sie gliedern sich in zwei Teile. Die innere Schnur kennzeichnet die Ebene, auf der der Führer wirkt.
Für den Stamm wird die neue Farbe Blau festgelegt.
Die äußere Schnur bezeichnet den Stand, in dem gearbeitet wird.
Mit den neuen Schnüren – „Bändern, ca. 9 mm breit“ – wird die Führertätigkeit gekennzeichnet.
Stammesführer: zwei blaue Schnüre/Bänder
Hilfsfeldmeister des Stammes:
zwei blaue Schnüre, deren Äußeres aber ein weißes Quadrat zeigt.
Ergänzend konnten Assistenten berufen werden. Ein Assistent, der nur für einen Bereich arbeitete, z. B.
Assistent der Stammesführung trug ein Band in der Farbe Blau, durchkreuzt von einem weißen Streifen.
Die Tuchlilie für Führer ist rot (auch für Rover und Akela).
Dazu tragen Führer ein graues Halstuch (ggf. Woodbadge).
Die Führerbänder blieben unverändert.
Das Bundesthing beschloss, dass es den „Hilfsfeldmeister“ in Zukunft nicht mehr gibt. Das Thing benannte ihn „Assistent“.
Hierin ab 1.1.1970 neue Bezeichnungen:
Leiter statt Führer
Vorsitzender statt Feldmeister
Die Stammesversammlung wählt den Vorstand des Stammes:
den Stammesvorsitzenden
seinen Stellvertreter
dem Stammeskurat
Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.
Es war für alle Mitglieder der DPSG gleich und hatte wieder
zwei Brusttaschen.
Tuchlilie, Halstuch und Führerbänder bleiben unverändert.
Bei den Führerbändern wurde für den Stamm die Farbe Grau eingeführt. (Blau war jetzt für die Jungpfadfinderstufe vorgesehen.)
Die Reihenfolge der Führerbänder an der Schulterklappe wurde vertauscht. Das Band für die Ebene wurde nun an der Schulternaht getragen.
Stammesvorsitzender: zwei graue Bänder
Stellvertretender Vorsitzender: zwei graue Bänder, das Innere mit einem weißen Quadrat
Leiter: Gelbe Tuchlilie und graues Halstuch (ggf. Woodbadge).
Bei den Führerbändern ergaben sich keine Veränderungen.
Leiter: gelbe Lilie und graues Halstuch
Der Vorstand des Stammes besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.
Mitglieder des Stammesvorstands sind:
Die beiden Stammesvorsitzenden
Der/die Stammeskurat/in
(Die Mitglieder der Stammesversammlung sollen bei der Suche von Kandidaten und Kandidatinnen für den Stammesvorstand dafür Sorge tragen, dass zu Stammesvorsitzenden eine Frau und ein Mann gewählt werden können.)
In diesen Jahren war eine lebhafte Kluftdiskussion geführt worden. Von der Bundesleitung wurden drei Varianten zur Abstimmung gestellt.
Neben vielen Vorschlägen war auch die Idee, das eher triste graue Halstuch der Leiter durch ein gelbes Halstuch zu ersetzten – siehe Stimmzettel.
2001 fasste die Bundesversammlung den Beschluss, die bisherige Kluft beizubehalten.