Stammesführungen im Wandel der Zeit

Seit Gründung der DPSG hat sich so einiges in Bezug auf die Bezeichnungen, Zusammensetzungen und die entsprechenden Abzeichen verändert. Chronologisch werden an dieser Stelle wichtige Veränderungen, beschränkt auf Beschreibungen und Abbildungen der Stammesführung, dargestellt.



Aus dem St. Georgspfadfinder April 1933 und dem Büchlein „Unsere Pfadfinder“ ist zu entnehmen:

Kluft des Stammesfeldmeisters Kluft des Stammesfeldmeisters Kluft des Stammesfeldmeisters



Der Feldmeister ist der Führer eines Pfadfinderstammes. Er wird vom Präses berufen und auf Vorschlag des Landesfeldmeisters vom Reichsfeldmeister ernannt. Er muss mindestens 18 Jahre und Pfadfinder 1. Grades sein. Weiterhin muss er zwei schriftliche Arbeiten nach Themen-Vorgabe durch den Landesfeldmeister erledigen.

Solange diese Aufgaben noch nicht erfüllt sind, heißt er: Stammesführer.

Nur der Feldmeister trägt eine grüne Schnur (Bild rechts).









Der Hilfsfeldmeister (ungeprüft: Hilfsführer) unterstützt den Feldmeister in allem. Er ist Pfadfinder 2. Grades und von ihm wird eine schriftliche Arbeit verlangt. Die Ernennung erfolgt durch den Landesfeldmeister.

Nur der Hilfsfeldmeister trägt eine rote Schnur (Bild links).

Trageweise der Führerschnur:
über dem Halstuch, durch den Ring gezogen, 3 x gekreuzt (drei Punkte des Versprechens)





Aus dem Georgspfadfinder 12/1937:

Die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg wird künftig geführt als:

Gemeinschaft St. Georg

Die Gruppen führen die Bezeichnung: Gruppen St. Georg.
Kaplan und Leiter der Gemeinschaft führen keine besonderen Titelbezeichnungen.



Das Bundesthing der Gemeinschaft St. Georg (DPSG) fand 1948 in Ingolstadt statt.

Ab sofort werden die Prüfungsthemen für die Feldmeisterprüfung von den Landesfeldmeistern gestellt. Die Prüfung der schriftlichen Arbeiten und die Ernennung zum Feldmeister erfolgt durch den Bundesfeldmeister.

Nach wie vor gehört zur schriftlichen auch eine mündliche Prüfung. Mit der Durchführung der mündlichen Prüfung können die Landesfeldmeister ihre Gaufeldmeister beauftragen. Diese mündliche Prüfung braucht nicht in jedem Falle besonders angesetzt oder als offizieller Akt durchgeführt werden. So der Gaufeldmeister Haltung und Fähigkeit des Stammesführers, der sich zur Feldmeisterprüfung meldet, genau kennt, genügt seine Bestätigung.

Das Bundesthing beschließt, dass die Landesfeldmeister wenigstens ein schriftliches Thema aus der von der Bundesführung noch zusammenzustellenden Themenaufstellung auswählen.



Das Bundesthing der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg beschließt 1949 die neue Kluftordnung.

Feldmeister
Voraussetzungen: 18 Jahre alt, Pfadfinder 1. Grades und zwei schriftliche Arbeiten. Die Ernennung erfolgt durch den Bundesfeldmeister. Er trägt eine grüne Schnur.

Hilfsfeldmeister
Voraussetzungen: Pfadfinder 2. Grades, eine schriftliche Arbeit. Die Ernennung erfolgt durch den Landesfeldmeister. Er trägt eine rote Schnur.

Führerschnüre wie vor 1937, siehe oben.



Aus dem Bundesstatut der DPSG 1952

Die Stammesführung.
Die beauftragten Vertreter des Stammes sind der Stammesfeldmeister und der Stammeskurat.
Der Stammesfeldmeister wird vom Stammesthing auf drei Jahre gewählt, vom Stammeskuraten bestätigt und vom Landesfeldmeister (Gaufeldmeister) beauftragt. Die Wiederwahl ist zulässig.

Stammeskurat ist in der Regel der Jugendseelsorger.

Der Hilfsfeldmeister des Stammes wird vom Stammesfeldmeister und Stammeskuraten berufen, ihm obliegen insbesondere die technischen Aufgaben der Stammesführung (Verwaltung, Kasse, Gerät, Heim usw.)



Beschluss Bundesthing 1952

Kluft des Stammesfeldmeisters 1952 Kluft des Stammesfeldmeisters 1952

Die bisherigen „Pfeifenschnüre“ werden ersetzt.

Bei allen Führern treten an die Stelle der Pfeifenschnur eine oder zwei Schnüre, die um die linke Schulterklappe, am äußeren Ende, getragen werden.
Die Führerabzeichen können erst dann getragen werden, wenn die entsprechende Führerprüfung (Feldmeister, Hilfsfeldmeister) abgelegt und die Ernennung ausgesprochen wurde. Ernannte Führer, die keine Führeraufgabe haben, tragen die Führerabzeichen nicht.


Stammesfeldmeister
Er trägt zwei grüne Schnüre um die linke Schulterklappe (Bild rechts).













Hilfsfeldmeister im Stamm
Er trägt zwei rote Schnüre um die linke Schulterklappe (Bild links).





Führerkluft aus Rüsthaus 1964 Führerkluft aus Rüsthaus 1964



Kluftreform von 1957

Das 17. Bundesthing beschloss eine besondere Führerkluft.
Da in unserem Archivbestand leider kein Exemplar vorhanden ist, zeigen wir an dieser Stelle eine Abbildung nebst Beschreibung aus dem Rüsthauskatalog von 1963/64.


Außerdem wurde die Einführung eines neuen sandfarbenen Klufthemdes (kahki) und des stahlgrauen Halstuches beschlossen.


Die Führerschnüre blieben wie bisher bestehen.




















Die goldene Anstecklilie Die goldene Anstecklilie


Beschluss Bundesthing 1961: Die goldene Anstecknadel

Zur Erkennung des Führergrades wird zur Führerkluft die goldene Anstecklilie auf einer Stoffunterlage getragen, die die Farbe des Führergrades hat. Sie wurden auf der linken Seite der Führerjacke getragen.

















Woodbadge mit Halstuch Woodbadge mit Halstuch



Woodbadge

Im August 1955 findet der erste Woodbadgekurs statt. Aber erst 1961 darf das Woodbadge in Deutschland getragen werden.










Beschluss 22. Bundesthing in Osnabrück 1962

Hier wurde festgelegt, dass die in Abschnitt III, 1 des Bundesstatuts vorgeschriebenen Bestätigungen nur ausgesprochen werden können, wenn der Stammesführer wenigstens 21 Jahre alt ist. Ausnahmen von diesem Mindestalter kann ausschließlich die Landesführung treffen.



Beschlüsse des 24. Bundesthings 1964

Neue Führerschnüre, die Kennzeichen für ein Führungsamt und nicht für einen Führunsgrad sind, werden eingeführt. Die bisherigen Schnüre ließen lediglich den Führergrad (Feldmeister / Hilfsfeldmeister) erkennen, aber nicht die Führertätigkeit.


Mit den neuen Schnüren wird die Führertätigkeit gekennzeichnet. Sie gliedern sich in zwei Teile. Die innere Schnur kennzeichnet die Ebene, auf der der Führer wirkt. Für den Stamm wird die neue Farbe Blau festgelegt. Die äußere Schnur bezeichnet den Stand, in dem gearbeitet wird. Mit den neuen Schnüren – „Bändern, ca. 9 mm breit“ – wird die Führertätigkeit gekennzeichnet.

Stammesführer: zwei blaue Schnüre/Bänder

Hilfsfeldmeister 1964 Hilfsfeldmeister 1964





Hilfsfeldmeister des Stammes:
zwei blaue Schnüre, deren Äußeres aber ein weißes Quadrat zeigt.


Ergänzend konnten Assistenten berufen werden. Ein Assistent, der nur für einen Bereich arbeitete, z. B. Assistent der Stammesführung trug ein Band in der Farbe Blau, durchkreuzt von einem weißen Streifen.




Ab 1965 wieder eine neue Kluft, eine Brusttasche mit Riegel

Hilfsfeldmeister 1965 Hilfsfeldmeister 1965





Die Tuchlilie für Führer ist rot (auch für Rover und Akela).


Dazu tragen Führer ein graues Halstuch (ggf. Woodbadge). Die Führerbänder blieben unverändert.





26. Bundesthing vom 29.04. bis 01.05.1966

Das Bundesthing beschloss, dass es den „Hilfsfeldmeister“ in Zukunft nicht mehr gibt. Das Thing benannte ihn „Assistent“.



Auf dem Bundesthing 1969 wurde eine neue Satzung verabschiedet, gültig ab 1.1.1970.

Hierin ab 1.1.1970 neue Bezeichnungen:

Leiter statt Führer
Vorsitzender statt Feldmeister

Die Stammesversammlung wählt den Vorstand des Stammes:

den Stammesvorsitzenden
seinen Stellvertreter
dem Stammeskurat

Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.



1971 wurde erneut ein neues Klufthemd beschlossen


Es war für alle Mitglieder der DPSG gleich und hatte wieder
zwei Brusttaschen.
Tuchlilie, Halstuch und Führerbänder bleiben unverändert.














1973 wurden einige Veränderungen beschlossen

Bei den Führerbändern wurde für den Stamm die Farbe Grau eingeführt. (Blau war jetzt für die Jungpfadfinderstufe vorgesehen.)

Stellvertretender Vorsitzender 1973 Stellvertretender Vorsitzender 1973


Die Reihenfolge der Führerbänder an der Schulterklappe wurde vertauscht. Das Band für die Ebene wurde nun an der Schulternaht getragen.

Stammesvorsitzender:   zwei graue Bänder

Stellvertretender Vorsitzender: zwei graue Bänder, das Innere mit einem weißen Quadrat



1978 wurde für die Leiter eine gelbe Tuchlilie beschlossen

Stellvertretender Vorsitzender 1978 Stellvertretender Vorsitzender 1978



Leiter: Gelbe Tuchlilie und graues Halstuch (ggf. Woodbadge). Bei den Führerbändern ergaben sich keine Veränderungen.








Mit der Kluftreform von 1982 wurden sämtliche Leiterstreifen, zusammen mit den Schulterklappen, abgeschafft (gültig bis heute).





Leiter: gelbe Lilie und graues Halstuch









Satzung 1991

Der Vorstand des Stammes besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.
Mitglieder des Stammesvorstands sind:

Die beiden Stammesvorsitzenden
Der/die Stammeskurat/in

(Die Mitglieder der Stammesversammlung sollen bei der Suche von Kandidaten und Kandidatinnen für den Stammesvorstand dafür Sorge tragen, dass zu Stammesvorsitzenden eine Frau und ein Mann gewählt werden können.)



2000/2001

In diesen Jahren war eine lebhafte Kluftdiskussion geführt worden. Von der Bundesleitung wurden drei Varianten zur Abstimmung gestellt. Neben vielen Vorschlägen war auch die Idee, das eher triste graue Halstuch der Leiter durch ein gelbes Halstuch zu ersetzten – siehe Stimmzettel.
2001 fasste die Bundesversammlung den Beschluss, die bisherige Kluft beizubehalten.

Abstimmungsplakat für eine neue Kluft Abstimmungsplakat für eine neue Kluft